Der Domainname wlanworld.de steht zum Verkauf

Die Domain

wlanworld.de

steht zum Verkauf

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Der sichere und schnelle Weg zur Domain

Ob einprägsam, kurz, etabliert oder mit bestehendem Traffic – jede Domain hat ihren eigenen Wert. Wir sorgen für eine reibungslose und sichere Übertragung, damit Sie Ihre neue Domain schnell nutzen können. Sichern Sie sich jetzt die perfekte Adresse für mehr Reichweite, Sichtbarkeit und Erfolg!

Häufige Fragen und Antworten

Unser Unternehmen ist seit 2005 in der Domainvermittlung tätig. Wir übernehmen jede Domain treuhänderisch. Erst, wenn die Zahlung sichergestellt ist, übertragen wir die Domain auf den Käufer und zahlen das Geld an den Verkäufer. Unsere Vorgehensweise hat eine Erfolgsquote von 100%.

Für die Zahlung erhalten Sie in Kürze eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese enthält alle relevanten Informationen.. Hier können Sie zwischen folgenden Optionen wählen: Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung. Bitte geben Sie bei der Überweisung immer die Rechnungsnummer und/oder den Domainnamen an.

Bei uns zahlen Sie nur den einmaligen Kaufpreis – es gibt keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
Regelmäßige Domaingebühren (z. B. für die Verwaltung durch Ihren Provider) entstehen erst nach dem Domain-Transfer bei dem Anbieter Ihrer Wahl.

Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, können Sie den Auth-Code Ihrer Domain abrufen. Anschließend müssen Sie diesen Auth-Code Ihrem Provider übermitteln, damit dieser den Transfer der Domain einleiten kann. Bitte beachten Sie, dass der Ablauf je nach Domainendung unterschiedlich sein kann.

Alle Preise und Gebote werden als Nettopreise angeführt und verstehen sich zuzüglich / exklusive gegebenenfalls anwendbarer Umsatzsteuer (USt). EU-Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr./UID-Nr.) und ausländischen Nicht-EU-Kunden wird nur der Nettobetrag (Preis exkl. USt) verrechnet. Bei EU Kunden ohne gültige UID und österreichischen Kunden wird der Bruttobetrag (Preis inkl. USt) verrechnet.

Beispiele: Du hast deinen Firmensitz in Deutschland und eine gültige USt-IdNr(UID-Nr.)?
Dann wird dir der Nettobetrag (Preis exkl. USt.) verrechnet. Du hast deinen Sitz in Deutschland und keine gültige USt-IdNr(UID-Nr.)?
Dann wird dir der Nettobetrag zuzüglich 19 % USt. verrechnet. Du hast deinen Sitz in Österreich?
Dann wird dir wird der Nettobetrag zuzüglich 20 % USt. verrechnet.

Premium-Domains sind besonders wertvolle und begehrte Internetadressen, die aufgrund ihrer kurzen, prägnanten, leicht merkbaren oder markenfreundlichen Namen eine hohe Nachfrage haben. Diese Domains bestehen oft aus gängigen Wörtern, kurzen Buchstabenkombinationen oder beliebten Schlagwörtern, die im Zusammenhang mit bestimmten Branchen stehen. Aufgrund ihrer Attraktivität sind sie in der Regel teurer als normale Domains und können von Unternehmen oder Einzelpersonen genutzt werden, um ihre Online-Präsenz zu stärken und sich von der Konkurrenz abzuheben.

Kundenmeinungen

- 4,6

Insgesamt 106Hervorragend

Bei Schönheitsreparaturen denken Damen auch an Arbeitsschutz und die Sicherheit

SicherheitsschuheDie milde Frühlingssonne bringt es an das Tageslicht. Die Räume in der Wohnung wirken plötzlich nach dem langen Winterverstaubt und vergilbt. Da kann der Frühjahrsputz allein oft nicht helfen, deshalb ist Renovieren angesagt. Bei Mietwohnungen stellt sich nun die Frage, wer die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Oft ist der Vermieter dazu verpflichtet, da sie zur notwendigen Instandhaltung der Mietsache gehören. Allerdings kann er die lästige Pflicht auch wirksam über den Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung.


Sind alle solcher Klauseln unwirksam?

Viele Klauseln zu den Schönheitsreparaturen können jedoch in Mietverträgen unwirksam sein. Sollen etwa die vereinbarten Arbeiten laut Mietvertrag innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolgen und es fehlen Zusätze wie „in aller Regel“ oder „im Allgemeinen“, ist die Klausel ungültig. Der Mieterschutz klärt auf: „Hierbei handelt es sich um sogenannte feste Fristen, der tatsächliche Zustand der gemieteten Räume bleibt dabei unberücksichtigt. Ein solch starrer Fristenplan führt nach der allgemeinen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unwirksamkeit der Klausel zur Schönheitsreparatur insgesamt.“ Auch mögliche Formulierungen, nach denen der Wohnungsmieter verpflichtet ist, bei seinem künftigen Auszug alle von ihm angebrachten oder gar vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, seien wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nicht wirksam. Aufgrund der möglichen Vielzahl entsprechend unwirksamer Klauseln ist eine gute Beratung im Vorfeld einer Renovierung empfehlenswert.

Müssen die Schönheitsreparaturen wirklich durchgeführt werden, dann sollte der Mieter es den Bauprofis nachmachen und an den notwendigen Arbeitsschutz und an die eigene Sicherheit denken. So findet sich in guten Fachgeschäften sehr gute Sicherheitsbekleidung für Amateure und Profis und natürlich auch geeignete Sicherheitsschuhe speziell für Damen, denn schließlich darf die Mode ja nicht zu kurz kommen. Vergessen darf man auch nicht sich das richtige Werkzeug für die geplanten Arbeiten zu besorgen.

Wichtig! Bauliche Veränderungen in der Mietwohnung genehmigen lassen

Wer in seiner Mietwohnung mehr tun möchte als nur Renovierung, sollte sich vorher genau informieren und zwar besonders dann, wenn es um größere Maßnahmen wie das Umbauen von Wänden oder den Einbau eines neuen Badzimmers geht. So muss der Mieter die bauliche Veränderungen in der Wohnung auf eigene Kosten durchführen und er muss sich vom Wohnungseigentümer die schriftliche Erlaubnis einholen. Trotz der erteilten Genehmigung ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Wohnungsvermieter bei Auszug einen Rückbau der Umbauten verlangt.

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