Wie man Nachbarschaftsstreitigkeiten klug vermeidet
Es ist Sommer. Die Sonne lacht, überall werden die Grills herausgeholt und man trifft sich zum gemeinsamen Brutzeln und Feiern. Doch was dem einen so viel Vergnügen bereitet, sorgt beim Nachbarn oft für Ärger. Jedes Jahr gibt es pünktlich zur Grillsaison Streit und Beschwerden rund um die Belästigung durch Rauch, Gerüche oder Lärm. Nicht selten müssen sich dann die Gerichte mit diesen Fällen beschäftigen. Wie aber ist die rechtliche Lage, wenn ein Mieter auf seinem Balkon, der Terrasse oder im Garten ein geselliges Grillfest veranstalten möchte?
Für das Grillen gibt es kein gesetzliches Verbot
Ein Gesetz, das Grillen grundsätzlich verbietet, gibt es nicht, wie der Interessenverband Mieterschutz informiert. Mitunter findet sich allerdings eine Verbotsklausel in der Hausordnung. Dies ist nach einem Urteil des Landgerichts Essen (AZ 10 S 438/01) auch sachgerecht, weil dadurch Streitereien von vornherein vermieden werden. Wenn also eine solche Regelung besteht, sollte der Mieter sich daran halten, sonst droht ihm schlimmstenfalls die Kündigung. Gibt es jedoch keine Verbote in der Hausordnung, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das heißt, dass alles erlaubt ist, was niemanden unzumutbar belästigt. Die Grenzen sind hier allerdings nicht klar definiert. Urteile verschiedener Landgerichte darüber, wie oft Grillfeiern zu dulden sind, schwanken von viermal im Sommer bis zu einmal monatlich. Mehr Informationen: www.ivmieterschutz.de.
Rücksichtnahme und Toleranz beim Grillen
Am besten aber ist es, rücksichtsvoll und zugleich tolerant zu sein – auch was den häufig mit Grillspaß verbundenen Lärm angeht. Die Musik muss ja nicht voll aufgedreht werden. Und man sollte ab 22 Uhr die Nachtruhe respektieren. Andererseits kann man auch ein Auge zudrücken, wenn es ausnahmsweise lauter wird. Vorbeugend ist es ratsam, Nachbarn rechtzeitig über eine Feier zu informieren. Ein nettes Wort oder ein Strauß Blumen macht den Anwalt oft überflüssig. Kommt es dennoch zum Streit, hilft der Interessenverband Mieterschutz. Er berät und vertritt seine Mitglieder außergerichtlich bei mietrechtlichen Angelegenheiten.
Webtipp: Sonne und Urlaub findet man auch im Internet!
Wie ist die rechtliche Lage, wenn ein Mieter ein geselliges Grillfest feiern möchte?
Foto: djd-Interessenverband Mieterschutz e.V.