Zuschüsse beim Heizungsstausch: Ab sofort Anträge bei der KfW möglich

Heizung

Gute Nachrichten für Hausbesitzer, die ihre Heizung auf klimafreundliche Modelle umstellen wollen: Ab sofort können Anträge auf Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Welche Heizungen werden gefördert?

  • Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen)
  • Hybridheizungen (z. B. Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung)
  • Ölheizungen (nur bei Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der neuen Heizung und der Effizienz des Gebäudes.
  • Zuschüsse gibt es bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit.
  • KfW-Kredite mit tilgungsfreiem Anfangsdarlehen sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

  • Die Anträge können online über die Website der KfW gestellt werden.
  • Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.

Fazit: Die Förderung der KfW ist eine gute Möglichkeit, um die Kosten für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung zu senken. Hausbesitzer sollten sich daher frühzeitig informieren und die Förderung beantragen.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung. Es ist wichtig, sich vor der Beantragung von Fördermitteln individuell zu informieren und beraten zu lassen.

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