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Sachverständiger und Schadengutachten beim Hausbau

Sicherheit Hausbau

Wer ein Haus baut, weiß ein Lied davon zu singen: Baumängel sind beim Hausbau leider keine Ausnahme, sondern fast immer an der Tagesordnung, wenn ein neues Eigenheim errichtet wird. Natürlich hat der Bauherr ein Recht, auf Nachbesserungen oder Mängelbeseitigung zu dringen, wenn der Bau oder Teile davon nicht vertragsgerecht sind. Der Nachweis allerdings ist für den Laien nicht ganz einfach zu führen und gegenüber dem Bauunternehmer durchzusetzen. Die Unterstützung durch einen Sachverständigen oder ein Schadengutachten können hier der richtige Weg sein. Allerdings muss sich auch der Bauherr an bestimmte Regeln halten, wenn er nicht auf den Berater- oder Gutachterkosten sitzenbleiben will.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Kooperationspflichten beim Hausbau beachten

„Grundsätzlich können Beraterhonorare vom vertragsuntreuen Unternehmen zurückgefordert werden, allerdings nur in engen Grenzen und unter Beachtung werkvertraglicher Kooperationspflichten“, erläutert Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Laut Breloer sollte der Bauherr zunächst auf eine gütliche Einigung zur Beseitigung von Mängeln dringen. Denn der Unternehmer hat nicht nur die Pflicht zur Mängelbeseitigung, sondern auch das Recht zur Nachbesserung, das eingeschränkt würde, wenn man Gutachterkosten ohne Vorankündigung in Rechnung stellte. Verweigert der Bauunternehmer die Nachbesserung oder Beseitigung der Mängel, besteht Handlungsbedarf, und der Bauherr muss aktiv werden.

Nicht beseitigte Baumängel können teuer kommen

Da der unerfahrene Laie mögliche Mängel und ihre Folgekosten kaum realistisch einzuschätzen vermag, sollte er einen erfahrenen Bauherrenberater hinzuziehen. So können fällige Abschlagszahlungen kurzfristig ganz oder teilweise einbehalten werden, um das bauausführende Unternehmen in Verzug zu setzen. Auch auf die Gefahr hin, dass er Honorare selbst tragen muss, sollte der Bauherr auf die externe Hilfe keinesfalls verzichten. Die Folgekosten unerkannter oder nicht beseitigter Mängel können richtig teuer werden. Unter www.bsb-ev.de gibt es Informationen und Berateradressen.

Natürlich sind die Kosten für den Hausbau alleine nicht entscheidend, sondern auch die notwendige Finanzierung des Hausbauprojektes muss sehr genau überlegt sein und am Besten lässt man sich dazu von erfahrenen Spezialisten beraten.

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Ein Kommentar zu “Sachverständiger und Schadengutachten beim Hausbau”

  1. Ich wusste nicht, dass es extra Kosten verursachen kann, wenn man Baumängel nicht gleich beseitigt. Vielleicht sollte ich doch einen Bausachverständigen für mein Haus rufen. Denn ich will es vermeiden durch Nachlässigkeit mehr zahlen zu müssen, als nötig.

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